Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der SV Felm seine Maßnahmen zur Prävention und zum Kinder- und Jugendschutz. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept liegt offen für alle Personen zur Einsicht im Verein aus und ist online einsehbar.
Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
Von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und die Vorlage nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle 5 Jahre neu vorzulegen.
Der SV Felm beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
Benennung einer Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport
Der SV Felm hat eine interne Ansprechperson, die per E-Mail unter jugend@sv-felm.de oder per Telefon erreicht werden können.
Schulung der Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz im Sport
Unsere internen Ansprechpersonen haben und werden regelmäßig an einer Schulung zum Thema Kinderschutz teilgenommen. Die Vorlage der Teilnahmebescheinigungen ist nachweislich dokumentiert.
Grundsätze des Verhaltens im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen im Zuge der Vertragserstellung das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Vereins, den Interventionsleitfaden und den Ehrenkodex der Sportjugend Schleswig-Holstein anerkennen.
Risikoanalyse
Um potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche innerhalb des Vereins herauszufinden, wurde eine Analyse von verschiedenen Tätigkeitsfeldern (z.B. Sportbetrieb, Abteilungen, Hauptamt, Gremien) innerhalb des Vereins vorgenommen. Die Risikoanalyse soll fester Bestandteil des Vereinslebens werden, um stetig ein Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz zu schaffen. Die Analyse soll bei Bedarf oder Veränderungen aktualisiert werden.
Interventionsleitfaden
Sobald eine Kindeswohlgefährdung oder ein Verdachtsfall im Verein vorliegt, wird der Interventionsleitfaden angewendet.
Anlage 01
Mit der Risikoanalyse werden die bestehenden Strukturen/ Angebote in Hinblick auf mögliche Risiken für Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter im Verband/ Verein analysiert und identifiziert sowie ggf. geeignete Maßnahmen abgeleitet.
Risikoanalyse Bewertungstabelle zur Prävention sexualisierter Gewalt
Von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und die Vorlage nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle 5 Jahre neu vorzulegen.
Der SV Felm beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
0 bis 12 Punkte = sehr geringes Risiko –> keine Maßnahmen erforderlich
13 bis 24 Punkte = geringes Risiko –> beobachten
25 bis 36 Punkte = Risiko –> präventive Maßnahmen ableiten
Mögliche Maßnahmen
Entwicklung eines Schutzkonzeptes, das den grenzfundierten Verhaltensumgang mit Kindern und Jugendlichen beschreibt, Handlungssicherheit für Personal sowie Transparenz und ggf. Sanktionen regelt.
Inhalte eines solchen Schutzkonzeptes umfassen das Verhalten der Trainer/ Übungsleiter in Dusch- und Umkleidesituationen, Körperkontakt und Hilfestellungen, gemeinsame Fahrten zu Veranstaltungen (keine Fahrten zu Zweit), Umgang mit Gewalt unter den Kindern und Jugendlichen sowie den Umgang mit Regelverstößen.
Mögliche Werkzeuge eines Schutzkonzeptes umfassen das Prinzip der offenen Tür, das Sechsaugenprinzip und ein striktes Verbot sexistischer Bemerkungen oder Witze. Für (wiederkehrende) Ferienlager mit Übernachtungssituationen empfiehlt es sich, ein eigenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln, um dem erhöhten Risiko vorzubeugen. Um das Risiko zu minimieren, sollte das Teamprinzip bei allen Aktionen greifen.
Anlage 02
Interventionsleitfaden
Allgemeine Handlungsempfehlungen
Ruhe bewahren und Ruhe schaffen – keine voreiligen Handlungsschritte!
Sei dem Kind gegenüber offen!
Nichts tun ohne vorherige Absprachen mit dem Kind – nichts versprechen, was man nicht halten kann
Grenzen des Kindes akzeptieren: wenn es nicht weitersprechen will, keinen Druckausüben
Ggf. auf Hilfenetzwerke hinweisen und eigenen Beratungsbedarf offenlegen
Für das Vertrauen bedanken und weitere Gesprächsangebote machen
Handlungssicherheit auf Vereinsseite
Informationsweitergabe:
Ansprechperson im Verein, Vorstand, Erziehungsberechtigte
Beratung einholen:
z.B. bei Beratungsstellen, Sportjugend S-H
Vertraulichkeit:
Täter- und Betroffenenschutz (welche Informationen werden „öffentlich“ gemacht)
Handlungsschritte im Verdachtsfall
Handlungsschritt 1: dokumentieren
Informationen sammeln und möglichst genau dokumentieren
Ort, Zeit, Datum, anwesende Personen
nur das Gesagte dokumentieren, keine Interpretationen
Handlungsschritt 2: Hilfe holen
Ansprechperson im Verein/ Verband holt sich Hilfe beim Vorstand, Sportjugend S-H oder externen Fachberatungsstellen
Freistellung des vermeintlichen Täters bis zur Klärung der Situation (Urlaubsempfehlung)
Weiterhin mit dem Kind im Gespräch bleiben
Handlungsschritt 3: Lösungen erarbeiten
Jeder Fall ist anders und verlangt eine individuelle Betrachtung sowie die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. Dabei ist es wichtig die Perspektive von außen hinzuzuziehen (Fachberatungsstellen, Sportjugend S-H)
Bewertung der Maßnahmenvorschläge und Umsetzung.
Handlungsschritt 4: Aufarbeitung
Im Verein: wie ist es dazu gekommen? Gab es Lücken im Kinderschutzkonzept?
Überprüfung der Risikoanalyse
Kinderschutzkonzept ausbauen
Kinder und Jugendliche: betreuen und sensibel sein für Nachwirkungen
Quelle: Sportjugend S-H – Auszug aus Ansprechpersonenausbildung