Beitragsordnung

§1Der Beitrag beträgt ab 01.01.2015:monatlichvierteljährlichhalbjährlichjährlich
a)Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres4,00 €12,00 €24,00 €48,00 €
b)Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr5,00 €15,00 €30,00 €60,00 €
c)Erwachsene Mitglieder aktiv7,50 €22,50 €45,00 €90,00 €
passiv4,50 €13,50 €27,00 €54,00 €
d)Familie mit mindestens einem Erwachsenen und einem Kind (2 Erwachsene sind keine Familie i.S. der Beitragsordnung)12,00 €36,00 €72,00 €144,00 €
e)Ehepaare und eheähnliche Verhältnisse in häuslicher Gemeinschaft12,00 €36,00 €72,00 €144,00 €
f)Schwerbehinderte zahlen 50% des normalen Beitrages.

§2Die Beiträge erhöhen sich für Barzahler um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € pro geforderte Zahlung.

§3Veränderungen des Beitragsstatus sind unverzüglich anzuzeigen.
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