Aktuelle Corona-Regelungen

Ab dem 20. September 2021 tritt eine neue Corona-Verordnung ein. Dies bedeutet das wir für Sportausübungen im Innenbereich die 3G-Regeln einhalten müssen. Solltet ihr vollständig Geimpft oder als Genesen gelten, dann entfällt diese Testpflicht.
Grundsätzlich verzichten wir darauf einen möglichen Schnelltest anzubieten.

Bitte sprecht hierzu auch direkt Eure Übungsleiter an.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regelung in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
  • Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben. Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich.
  • Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten.
  • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.

Wichtige Links:

 Aktuelle Landesverordnung:

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2021/Corona/210915_neue_corona_bekaempfVO.html

FAQ-Seite Land:

FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV


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