Beitragsordnung

§1Der Beitrag beträgt ab 01.01.2024:monatlichvierteljährlichhalbjährlichjährlich
a)Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres4,50 €13,50 €27,00 €54,00 €
b)Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr5,50 €16,50 €33,00 €66,00 €
c)Erwachsene Mitglieder aktiv8,50 €25,50 €51,00 €102,00 €
passiv5,50 €16,50 €33,00 €66,00 €
d)Familie mit mindestens einem Erwachsenen und einem Kind (2 Erwachsene sind keine Familie i.S. der Beitragsordnung)14,00 €42,00 €84,00 €168,00 €
e)Ehepaare und eheähnliche Verhältnisse in häuslicher Gemeinschaft14,00 €42,00 €84,00 €168,00 €
f)Schwerbehinderte zahlen 50% des normalen Beitrages.

§2Die Beiträge erhöhen sich für Barzahler um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € pro geforderte Zahlung.

§3Veränderungen des Beitragsstatus sind unverzüglich anzuzeigen.