§1 | Der monatliche Beitrag beträgt ab 01.01.2015: | ||
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a) | Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 4,00 € | |
b) | Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr | 5,00 € | |
c) | Erwachsene Mitglieder | aktiv | 7,50 € |
passiv | 4,50 € | ||
d) | Familie mit mindestens einem Erwachsenen und einem Kind (2 Erwachsene sind keine Familie i.S. der Beitragsordnung) | 12,00 € | |
e) | Ehepaare und eheähnliche Verhältnisse in häuslicher Gemeinschaft | 12,00 € | |
f) | Schwerbehinderte zahlen 50% des normalen Beitrages. |
§2 | Die Beiträge erhöhen sich für Barzahler um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € pro geforderte Zahlung. | |||
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§3 | Veränderungen des Beitragsstatus sind unverzüglich anzuzeigen. | |||
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